AGBs Wohnmobilvermietung

Mietbedingungen

(Stand: Februar 2023)

  1. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung sowie aus den Angaben des Mietvertrages, dessen Bestandteil diese Mietbedingungen sind. Geringfügige Leistungsabweichungen, die den Nutzungsumfang nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Anfechtungen durch den Mieter. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, das Fahrzeug ist Eigentum des Vermieters.

Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise

Überlassung des Fahrzeuges. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und

insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

  1. ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES

Der Mietvertrag wird verbindlich, wenn nach Eingang der Anzahlung und des vom Mieter unterschriebenen Vertrages die Buchung und der Mietpreis durch Vertragsunterzeichnung von der BG CamperWorld GmbH bestätigt wird.

  1. BERECHTIGTE FAHRER/FAHRZEUGBENUTZUNG

Der Mieter muß bei Mietbeginn das 20. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr den Führerschein der Klasse B besitzen. Mitfahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

 

Der Mieter verpflichtet sich, den Wagen schonend und pfleglich zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen Verkehrsgesetze zu verstoßen. Der Wagen ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß abzustellen und abzuschließen. Der Wagen darf nicht überladen werden. Öl, Wasserstand und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter hat unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen und –breiten zu beachten. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.

 

  1. UNZULÄSSIGE NUTZUNGEN

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:

  • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
  • Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind.
  • Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken.
  • Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl.
  • Zur Beförderung von Tieren aller Art.
  • Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Reisemobils abweichen.
  • Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlicher Stoffe.
  • Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus.

 

5.PASS-, VISA-, ZOLL-, GESUNDHEITS- UND VER-KEHRSVORSCHRIFTEN

Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften verantwortlich.

Insbesondere der Bezahlung der Maut in dem jeweiligen Reiseland. Strafzettel werden mit einer Aufwandspauschale von 15 € pro Strafmandat dem Kunden in Rechnung gestellt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Mieters.

  1. BEZAHLUNG

Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20 %, min. 300,- € zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn fällig. Sollte der Betrag bis dahin nicht eingegangen sein, wird dies als Rücktritt angesehen und die in Punkt 7 vereinbarten Rücktrittskosten berechnet. Liegt der Vertragsabschluss weniger als 28 Tage vor Mietbeginn ist die gesamte Miete in voller Höhe sofort fällig. In der Miete nicht enthalten sind die für das Mietfahrzeug entfallenden Kosten während der Mietdauer für Kraftstoff, AdBlue, Campinggas, Fähren-/Maut-Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben. Diese Kosten sind allein durch den Mieter zu tragen.

  1. RÜCKTRITT ODER NICHTABNAHME

Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn werden folgende Anteile des Mietpreises berechnet: Bis zu 60 Tage 20%, bis zu 42 Tage 40%, bis zu 21 Tage 60%, bis zu 14 Tage 80%, bis zu 1 Tag 90%, bei Nichtabholung 100%. Wird das Fahrzeug erst nach dem vereinbarten Termin oder gar nicht abgeholt, bleibt das Fahrzeug bis zur Beendigung der Mietzeit für den Mieter reserviert, Ansprüche auf Mietpreiskürzung bleiben ausgeschlossen. Bei Rücktritt, Umbuchung oder Annahme eines Ersatzmieters, welche dem Vermieter obliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,- € berechnet. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen (siehe Punkt 15).

  1. RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER

Der Vermieter kann bei begründetem Verdacht einer Vertragsverletzung des Mieters vom Mietvertrag fristlos zurücktreten. Der dadurch entstehende Nutzungsausfall wird wie folgt geregelt:

  • Bei Rücktritt vor der Mietzeit gilt für den Mieter die in Punkt 7 beschriebene Regelung des Vertragrücktritts.
  • Bei Rücktritt während der Mietzeit wird gerichtlich ein Benutzungsrechtsentzug erwirkt. Wird das Reisemobil vor Beendigung der Mietzeit dem Vermieter übergeben, so hat der Mieter einen Erstattungsanspruch höchstens in der Höhe des noch nicht in Anspruch genommenen Mietpreises, unter Abzug entstandener Auslagen des Vermieters.
  1. ÜBERGABE UND KAUTIONSLEISTUNG

Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit gefüllten Kraftstoff- und Frischwassertanks bereitgestellt, eventuell vorhandene Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Bei Übergabe ist eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1.500,-€ mit Kreditkarte ( VISA / Mastercard ) zu hinterlegen. Kreditkarten auf Prepaid Basis ( Debit Cards ) werden nicht akzeptiert.

Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder höheren Preisgruppe zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.

  1. RÜCKNAHME UND KAUTIONSERSTATTUNG

Das Reisemobil ist am letzten Miettag in vertragsgemäßem, schadenfreiem Zustand vollgetankt und gereinigt an den Vermieter zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache zurückzugeben. Das Fahrzeug gilt erst als zurückgegeben, bei persönlicher Rückgabe vom Mieter an den Vermieter. Fahrzeugabstellen auf unserem Gelände geschieht auf eigenes Risiko.

Die Kaution wird bei vertragsgemäßer und pünktlicher Rückgabe sofort an den Mieter ausgezahlt. Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbare Mängel. Fehlende Gegenstände, Beschädigungen, ausstehende Mietforderungen, Schadenersatzansprüche wegen unsachgemäßem Gebrauch (vgl. Ziff.11) Forderungen werden mit der Kaution verrechnet. Kommt der Mieter den vertraglichen Rückgabeverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, werden die Kosten zur Wiederherstellung des vertraglichen Zustandes berechnet. Wird das Fahrzeug ungereinigt gebracht, wird eine Endreinigungspauschale von 120,- € erhoben ( A9000-2 150,- € ). Bei unentleertem WC- bzw. Abwassertank sind 100,-€ fällig. Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe bleibt der Mietpreis unberührt, bei verspäteter Rückgabe wird je angefangene Stunde eine Stundenpauschale von 30,- €, ab drei Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag berechnet, Schadenersatzansprüche eines unmittelbaren Nachmieters trägt der Mieter. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.

  1. HAFTUNG DES MIETERS

Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Unfallschäden am Reisemobil bis zur Höhe der in Punkt 15 vereinbarten Selbstbeteiligung. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch

  • Zurücksetzen des Fahrzeugs ohne Einweisung einer Hilfsperson,
  • Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit,
  • unsachgemäßer Behandlung des Mietfahrzeugs
  • Mißachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten,
  • drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit,
  • nicht termingerechte Fahrzeugrückgabe,
  • Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages.

Desweiteren haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden darauf zurückzuführen ist, daß ein Unberechtigter das Reisemobil benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Fahrzeug, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird.

Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, daß ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder den Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.

  1. HAFTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter haftet für die vereinbarte Überlassung des Reisemobils und ist bemüht, Fehler oder Störungen zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche und etwaige daraus entstehender Verluste oder Schäden des Mieters oder Dritten. Der Mieter entbindet den Vermieter von der Haftung von Schäden oder Verlusten von Gegenständen, die mit dem Reisemobil befördert oder in diesem zurückgelassen werden. Desweiteren wird die Haftung des Vermieters bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder angeordnetem Fahrverbot (Smog, Ozon, Katastrophen, etc.) ausgeschlossen, die Gesamthaftung des Vermieters wird gem. § 651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.

  1. REPARATUREN

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Reisemobils zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 300,- €, größere Reparaturen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage entsprechender Belege, soweit der Mieter für den Schaden nicht haftet. Reparaturen dürfen nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden, Herstellergarantien und -auflagen sind zu beachten. Steht eine Vertragswerkstatt nicht zur Verfügung, ist umgehend der Vermieter zu verständigen. Sonstige Beschädigungen oder Vorkommnisse, die in Verbindung mit dem Fahrzeug stehen, sind dem Vermieter unmittelbar mitzuteilen, damit eine Ersatzbeschaffung rechtzeitig erledigt werden kann.

  1. UNFALL UND SONSTIGE SCHÄDEN

Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Einbruch, Wild- und sonstigen Schäden muß der Mieter die zuständige Polizei und den Vermieter verständigen, ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich einen detaillierten schriftlichen Unfallbericht mit Skizze anzufertigen. Der Unfallbericht hat Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaiger Zeuge, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Für einen eventuellen Rücktransport, der Bergung, Verschrottung und Verzollung des Fahrzeugs haftet der Mieter (Kfz-Euroschutzbrief, siehe Punkt 15).

  1. KRAFTFAHRZEUGVERSICHERUNGEN

Der Mieter ist durch eine gewerbliche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens in der Höhe gedeckt, die im Zulassungsland des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben ist. Desweiteren besteht eine Fahrzeugvollkaskoversicherung

(Selbstbeteiligung € 1.500,- je Schadensfall), eine Fahrzeugteilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung € 1500,- je Schadenfall ) sowie ein Euroschutzbrief für das In- und Ausland. In oder auf dem Reisemobil befindliche Gegenstände (Reisegepäck) sind nicht abgedeckt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Selbstbehaltsreduzierung.

  1. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Be-stimmungen gespeichert. Wir behalten uns jedoch die Weitergabe dieser Daten an berechtigte Dritte vor, insbesondere bei Verstoß gegen den Vertrag, das Wechsel- und Scheckgesetz, Zoll-, Devisen- oder Verkehrsbestimmungen sowie bei gerichtlicher Beitreibung ausstehender Forderungen.

  1. NICHTIGKEIT, NEBENABREDEN, SCHRIFTFORM

Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarung abbedungen werden. Mündliche Absprachen, Reisen ins außereuropäische Ausland sowie Fahrten in die Türkei bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Dies gilt insbesondere bei Fahrten in Krisengebiete.

  1. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand wird der Sitz der BG CamperWorld GmbH vereinbart.

  1. BESTÄTIGUNG

Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung dieser Mietbedingungen.

  1. Rauchen

Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Sollte im Fahrzeug doch geraucht werden, ist eine Gebühr von 800,- € fällig.

  1. Tankregelung

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug vollgetankt ( Diesel und AdBlue ), beides muss bei der Rückgabe durch den Mieter wieder vollgetankt zurückgegeben werden.

Sollte der Dieseltank / AdBlue Tank nicht voll zurückgebracht werden, werden 2,50 € / 3,50 € pro Liter dem Mieter in Rechnung gestellt.

Wohnmobil mieten München: Einfach mieten – komfortable Anreise inklusive

Sie finden unsere Reisemobilvermietung verkehrsgünstig, zwischen München und Ingolstadt nur 20 Minuten vor der Stadtgrenze Münchens entfernt, in Markt Indersdorf. Zudem sind wir mit der S-Bahn der Linie 2 aus München komfortabel zu erreichen. Von Augsburg aus, erreichen Sie uns in etwa 20 Minuten.

BG CamperWorld GmbH

Gewerbestr. 26

85229 Markt Indersdorf

Telefon: 08136 / 30 895 758

Alternativ: 08136 / 30 895 760

E-Mail: info@camperworld.bayern

Fax: 08136 / 30 895 799

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 09:00 – 18:00 Uhr

Sa: 10:00 – 14:00 Uhr

( Sonn- und feiertags geschlossen)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bitte beachten Sie, dass unser Büro am Samstag den 30.03.2024 geschlossen bleibt.